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Rüdnitz Umzug 01579-2657043

Ein Umzugsangebot einholen, das vergleichbar ist

Wer drei Angebote einholt und die kleinste Zahl nimmt, vergleicht in den meisten Fällen nicht drei Preise, sondern drei verschiedene Umzüge. Vergleichbar wird ein Angebot erst, wenn bei allen Anbietern derselbe Rauminhalt, derselbe Leistungsumfang und dieselben Nebenposten zugrunde liegen. Diese Seite sagt Ihnen, welche Angaben Sie dafür herausgeben müssen, woran Sie ein belastbares Angebot erkennen und an welchen fünf Stellen sich Nachfragen fast immer auszahlt.

Umzugsangebot einholen: was das kostet

Erreichbar Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Der Festpreis steht nach dem kostenlosen Aufmaß fest.

Packmittel als Beispiel: so klein darf eine Zeile im Angebot sein
PackmittelAnsatzWorauf beim Vergleich zu achten ist
Umzugskarton, Leihgebühr0,90 € je Stück und WocheLeihe oder Kauf muss dastehen, ebenso der Zeitraum; sonst sind zwei Angebote nicht vergleichbar
Umzugskarton, Kaufpreis1,80 € je StückBeim Kauf entfällt die Rückgabe, dafür bleibt das Material bei Ihnen liegen
Kleiderbox, Leihgebühr3,50 € je Stück und WocheWird oft vergessen und dann nachberechnet, obwohl sie fast jeder Haushalt braucht
Packpapier, 10-kg-Paket14 €Wird nach Verbrauch gerechnet; ein Pauschalposten dafür ist ein Warnzeichen
Polsterfolie, 50 Meter19 €Menge gehört ins Angebot, nicht nur der Stückpreis
Möbeldecke, Leihgebühr2,50 € je Stück und WocheGehört bei einem seriösen Angebot zum Umfang und nicht in eine Nachberechnung
Mehrwertsteuer: in jeder Zahl dieser Liste schon eingerechnet. Zur festen Summe wird daraus das Angebot, sobald wir bei Ihnen aufgemessen haben.

Warum drei Angebote oft drei verschiedene Umzüge beschreiben

Der häufigste Irrtum beim Einholen von Angeboten ist die Annahme, alle Anbieter rechneten dieselbe Aufgabe. Tatsächlich unterscheiden sich die Zahlen meist nicht im Stundensatz, sondern im Umfang: Der eine kalkuliert das Zerlegen und Wiederaufstellen mit ein, der andere nicht. Der eine rechnet Packmittel nach Verbrauch, der andere pauschal. Der eine plant zwei Kräfte, der andere drei.

Wer diese Unterschiede nicht sieht, wählt am Ende nicht das günstigste Angebot, sondern das lückenhafteste. Und die Lücken tauchen wieder auf, nämlich am Umzugstag, wenn jemand feststellt, dass der Schrank zerlegt werden muss und das nicht beauftragt war.

Vergleichbarkeit entsteht deshalb nicht dadurch, dass Sie mehr Angebote einholen, sondern dadurch, dass alle Angebote auf denselben Angaben beruhen. Diese Angaben müssen von Ihnen kommen, denn sonst schätzt jeder Anbieter etwas anderes.

Zwei ausgedruckte Angebote nebeneinander auf einem Küchentisch, daneben Zollstock, Notizblock und ein Stift
Drei Angebote nützen wenig, wenn sie drei verschiedene Umzüge beschreiben: was hineingehört, damit ein Vergleich überhaupt möglich wird

Die sieben Angaben, ohne die kein Angebot vergleichbar wird

Diese sieben Punkte gehören in jede Anfrage, und zwar an alle Anbieter im selben Wortlaut. Der Aufwand ist eine Viertelstunde, der Nutzen ist ein Vergleich, der diesen Namen verdient.

Aufmaß, Kubikmeter, Schätzung: woran Qualität zu erkennen ist

Der zuverlässigste Hinweis auf ein belastbares Angebot ist die Frage nach dem Rauminhalt. Gerechnet wird ein Umzug in Kubikmetern und nicht in Zimmern, denn zwei Wohnungen mit gleichem Grundriss weichen im Inhalt oft um ein Drittel voneinander ab, abhängig von der Zahl der dort verbrachten Jahre.

Wer den Rauminhalt nicht bestimmt, kann die Fahrzeuggröße nicht bestimmen, und wer die Fahrzeuggröße nicht bestimmt, kann die Ladezeit nicht bestimmen. Ein Angebot, das trotzdem eine feste Zahl nennt, hat entweder großzügig aufgeschlagen oder wird nachträglich korrigiert. Beides ist für Sie schlecht.

Ein Aufmaß vor Ort ist der Regelfall und sollte nichts kosten. Bei kleinen Umfängen genügen manchmal Bilder und Maße, dann aber mit gezielten Rückfragen. Ein Anbieter, der ohne jede Rückfrage eine Zahl schickt, hat sich für Ihren Umzug nicht interessiert.

Festbetrag oder Zeitabrechnung, und wann welches passt

Seriös sind beide Rechenwege, sie taugen nur für unterschiedliche Aufgaben. Bei einem kompletten Hausstand ist der Festbetrag meist die bessere Wahl, weil dann niemand auf die Uhr sieht und am Nachmittag keiner nachrechnet. Für drei Zimmer bewegt sich so ein Betrag etwa bei ab 769 €.

Geht dagegen nur ein Ausschnitt mit, fällt die Zeitabrechnung meist niedriger aus. Für Kräfte ohne Fahrzeug stehen ab 25 € je Stunde an, für das gängige Gespann aus großem Wagen und zwei Personen ab 48 € je Stunde, für eine Kraft mit Werkzeug bei Montagearbeiten ab 28 € je Stunde.

Woran Sie einen unsauberen Vergleich erkennen: Ein Stundensatz ohne Angabe der Mindestabnahme und ohne Angabe, ob die Anfahrtszeit mitzählt, ist keine Zahl, mit der sich rechnen lässt. Fragen Sie beides ab, bevor Sie zwei Stundensätze nebeneinanderlegen.

Was in einem Angebot einzeln stehen muss

Alles, was über den üblichen Umfang hinausgeht, gehört als eigene Zeile ins Angebot und nicht in eine Sammelposition. Das gilt für das Einpacken durch den Anbieter, das je Person gerechnet wird und beispielsweise bei ab 25 € je Stunde liegt, ebenso für das Abfahren von Dingen, die nicht mitziehen, gerechnet nach Rauminhalt und beispielsweise mit ab 39 €.

Ebenso gehört die Anfahrt als Regel hinein und nicht als Andeutung. Eine brauchbare Formulierung nennt eine Grenze, ab der etwas berechnet wird, und sagt, dass der Betrag vorher genannt wird. So lautet unsere eigene Zusage im Wortlaut, und an dieser Klarheit können Sie jedes andere Angebot messen:

Fahrten im Landkreis Barnim sind ohne Anfahrtsaufschlag. Geht es weiter, nennen wir den Betrag vorab im Angebot.

Kommt ein Posten hinzu, hören Sie ihn vorher und einzeln. Was Sie nicht bestätigt haben, taucht später auf keiner Rechnung auf.

Fünf Stellen, an denen sich Nachfragen fast immer lohnt

Diese fünf Punkte fehlen in Angeboten am häufigsten, und sie sind zugleich diejenigen, die am Umzugstag Geld kosten.

Verbindlich, unverbindlich und was die Haftung damit zu tun hat

Ein Angebot ist erst dann eine feste Zusage, wenn es das ausdrücklich sagt. Ein Kostenvoranschlag ist etwas anderes: Er beschreibt eine Erwartung, keine Grenze. Wenn Sie einen Betrag brauchen, auf den Sie sich verlassen können, muss im Papier stehen, dass er nach dem Aufmaß verbindlich ist.

Der zweite Punkt fehlt in Angeboten fast immer und gehört doch hinein: die Haftung. Beim Transport greift die Haftung des Frachtführers von Gesetzes wegen, und der Höhe nach ist sie je Kubikmeter Ladung gedeckelt; nachzulesen in Paragraf 451e des Handelsgesetzbuchs. Wer mehr Wert transportieren lässt, sollte das ansprechen, bevor geladen wird.

Der dritte Punkt betrifft die Form. Ein Angebot, das nur mündlich am Telefon fällt, ist am Umzugstag nicht mehr rekonstruierbar. Lassen Sie sich alles schriftlich geben, auch Änderungen, die später verabredet werden. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern schlicht der einzige Weg, an dem beide Seiten sich später orientieren können.

Rund um Angebote, Aufmaß und Vergleichbarkeit

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Angebot mit Aufmaß anfordern

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