Ein Umzugsangebot einholen, das vergleichbar ist
Wer drei Angebote einholt und die kleinste Zahl nimmt, vergleicht in den meisten Fällen nicht drei Preise, sondern drei verschiedene Umzüge. Vergleichbar wird ein Angebot erst, wenn bei allen Anbietern derselbe Rauminhalt, derselbe Leistungsumfang und dieselben Nebenposten zugrunde liegen. Diese Seite sagt Ihnen, welche Angaben Sie dafür herausgeben müssen, woran Sie ein belastbares Angebot erkennen und an welchen fünf Stellen sich Nachfragen fast immer auszahlt.
- Ein Angebot ohne Rauminhalt in Kubikmetern ist eine Schätzung und kein Angebot
- Nebenposten gehören einzeln aufgeführt, nicht in eine Sammelzeile
- Die Anfahrt muss als Regel dastehen und nicht als Formulierung im Konjunktiv
- Wer nichts fragt, kann nichts zusagen: fehlende Rückfragen sind ein Warnzeichen
- Verbindlich wird ein Betrag erst, wenn im Angebot steht, dass er verbindlich ist
Umzugsangebot einholen: was das kostet
Erreichbar Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Der Festpreis steht nach dem kostenlosen Aufmaß fest.
| Packmittel | Ansatz | Worauf beim Vergleich zu achten ist |
|---|---|---|
| Umzugskarton, Leihgebühr | 0,90 € je Stück und Woche | Leihe oder Kauf muss dastehen, ebenso der Zeitraum; sonst sind zwei Angebote nicht vergleichbar |
| Umzugskarton, Kaufpreis | 1,80 € je Stück | Beim Kauf entfällt die Rückgabe, dafür bleibt das Material bei Ihnen liegen |
| Kleiderbox, Leihgebühr | 3,50 € je Stück und Woche | Wird oft vergessen und dann nachberechnet, obwohl sie fast jeder Haushalt braucht |
| Packpapier, 10-kg-Paket | 14 € | Wird nach Verbrauch gerechnet; ein Pauschalposten dafür ist ein Warnzeichen |
| Polsterfolie, 50 Meter | 19 € | Menge gehört ins Angebot, nicht nur der Stückpreis |
| Möbeldecke, Leihgebühr | 2,50 € je Stück und Woche | Gehört bei einem seriösen Angebot zum Umfang und nicht in eine Nachberechnung |
Warum drei Angebote oft drei verschiedene Umzüge beschreiben
Der häufigste Irrtum beim Einholen von Angeboten ist die Annahme, alle Anbieter rechneten dieselbe Aufgabe. Tatsächlich unterscheiden sich die Zahlen meist nicht im Stundensatz, sondern im Umfang: Der eine kalkuliert das Zerlegen und Wiederaufstellen mit ein, der andere nicht. Der eine rechnet Packmittel nach Verbrauch, der andere pauschal. Der eine plant zwei Kräfte, der andere drei.
Wer diese Unterschiede nicht sieht, wählt am Ende nicht das günstigste Angebot, sondern das lückenhafteste. Und die Lücken tauchen wieder auf, nämlich am Umzugstag, wenn jemand feststellt, dass der Schrank zerlegt werden muss und das nicht beauftragt war.
Vergleichbarkeit entsteht deshalb nicht dadurch, dass Sie mehr Angebote einholen, sondern dadurch, dass alle Angebote auf denselben Angaben beruhen. Diese Angaben müssen von Ihnen kommen, denn sonst schätzt jeder Anbieter etwas anderes.
Die sieben Angaben, ohne die kein Angebot vergleichbar wird
Diese sieben Punkte gehören in jede Anfrage, und zwar an alle Anbieter im selben Wortlaut. Der Aufwand ist eine Viertelstunde, der Nutzen ist ein Vergleich, der diesen Namen verdient.
- Beide vollständigen Anschriften, nicht nur die Orte
- Zimmerzahl, Wohnfläche und ob eine Einbauküche mitgeht
- Der geschätzte Rauminhalt in Kubikmetern, sofern Sie ihn schon kennen
- Zugang an beiden Enden: Standplatz des Fahrzeugs, Weg bis zur Tür, Stufen, Türbreiten
- Was Sie selbst übernehmen wollen und was der Anbieter übernehmen soll
- Der Wunschtermin und ob er an eine feste Uhrzeit gebunden ist
- Ob an der alten Anschrift Dinge stehen bleiben, die mit abgefahren werden sollen
Aufmaß, Kubikmeter, Schätzung: woran Qualität zu erkennen ist
Der zuverlässigste Hinweis auf ein belastbares Angebot ist die Frage nach dem Rauminhalt. Gerechnet wird ein Umzug in Kubikmetern und nicht in Zimmern, denn zwei Wohnungen mit gleichem Grundriss weichen im Inhalt oft um ein Drittel voneinander ab, abhängig von der Zahl der dort verbrachten Jahre.
Wer den Rauminhalt nicht bestimmt, kann die Fahrzeuggröße nicht bestimmen, und wer die Fahrzeuggröße nicht bestimmt, kann die Ladezeit nicht bestimmen. Ein Angebot, das trotzdem eine feste Zahl nennt, hat entweder großzügig aufgeschlagen oder wird nachträglich korrigiert. Beides ist für Sie schlecht.
Ein Aufmaß vor Ort ist der Regelfall und sollte nichts kosten. Bei kleinen Umfängen genügen manchmal Bilder und Maße, dann aber mit gezielten Rückfragen. Ein Anbieter, der ohne jede Rückfrage eine Zahl schickt, hat sich für Ihren Umzug nicht interessiert.
Festbetrag oder Zeitabrechnung, und wann welches passt
Seriös sind beide Rechenwege, sie taugen nur für unterschiedliche Aufgaben. Bei einem kompletten Hausstand ist der Festbetrag meist die bessere Wahl, weil dann niemand auf die Uhr sieht und am Nachmittag keiner nachrechnet. Für drei Zimmer bewegt sich so ein Betrag etwa bei ab 769 €.
Geht dagegen nur ein Ausschnitt mit, fällt die Zeitabrechnung meist niedriger aus. Für Kräfte ohne Fahrzeug stehen ab 25 € je Stunde an, für das gängige Gespann aus großem Wagen und zwei Personen ab 48 € je Stunde, für eine Kraft mit Werkzeug bei Montagearbeiten ab 28 € je Stunde.
Woran Sie einen unsauberen Vergleich erkennen: Ein Stundensatz ohne Angabe der Mindestabnahme und ohne Angabe, ob die Anfahrtszeit mitzählt, ist keine Zahl, mit der sich rechnen lässt. Fragen Sie beides ab, bevor Sie zwei Stundensätze nebeneinanderlegen.
Was in einem Angebot einzeln stehen muss
Alles, was über den üblichen Umfang hinausgeht, gehört als eigene Zeile ins Angebot und nicht in eine Sammelposition. Das gilt für das Einpacken durch den Anbieter, das je Person gerechnet wird und beispielsweise bei ab 25 € je Stunde liegt, ebenso für das Abfahren von Dingen, die nicht mitziehen, gerechnet nach Rauminhalt und beispielsweise mit ab 39 €.
Ebenso gehört die Anfahrt als Regel hinein und nicht als Andeutung. Eine brauchbare Formulierung nennt eine Grenze, ab der etwas berechnet wird, und sagt, dass der Betrag vorher genannt wird. So lautet unsere eigene Zusage im Wortlaut, und an dieser Klarheit können Sie jedes andere Angebot messen:
Fahrten im Landkreis Barnim sind ohne Anfahrtsaufschlag. Geht es weiter, nennen wir den Betrag vorab im Angebot.
Kommt ein Posten hinzu, hören Sie ihn vorher und einzeln. Was Sie nicht bestätigt haben, taucht später auf keiner Rechnung auf.
Fünf Stellen, an denen sich Nachfragen fast immer lohnt
Diese fünf Punkte fehlen in Angeboten am häufigsten, und sie sind zugleich diejenigen, die am Umzugstag Geld kosten.
- Zählt die Anfahrtszeit zur bezahlten Zeit, und wenn ja, ab wann
- Ist das Zerlegen und Wiederaufstellen handelsüblicher Möbel enthalten
- Wie viele Kräfte sind angesetzt und was passiert, wenn eine ausfällt
- Welche Fahrzeuggröße ist geplant und was gilt, wenn sie nicht ausreicht
- Bis wann kann der Termin verschoben werden und zu welchen Bedingungen
Verbindlich, unverbindlich und was die Haftung damit zu tun hat
Ein Angebot ist erst dann eine feste Zusage, wenn es das ausdrücklich sagt. Ein Kostenvoranschlag ist etwas anderes: Er beschreibt eine Erwartung, keine Grenze. Wenn Sie einen Betrag brauchen, auf den Sie sich verlassen können, muss im Papier stehen, dass er nach dem Aufmaß verbindlich ist.
Der zweite Punkt fehlt in Angeboten fast immer und gehört doch hinein: die Haftung. Beim Transport greift die Haftung des Frachtführers von Gesetzes wegen, und der Höhe nach ist sie je Kubikmeter Ladung gedeckelt; nachzulesen in Paragraf 451e des Handelsgesetzbuchs. Wer mehr Wert transportieren lässt, sollte das ansprechen, bevor geladen wird.
Der dritte Punkt betrifft die Form. Ein Angebot, das nur mündlich am Telefon fällt, ist am Umzugstag nicht mehr rekonstruierbar. Lassen Sie sich alles schriftlich geben, auch Änderungen, die später verabredet werden. Das ist keine Misstrauensfrage, sondern schlicht der einzige Weg, an dem beide Seiten sich später orientieren können.
Rund um Angebote, Aufmaß und Vergleichbarkeit
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Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei genügen, wenn alle dieselben Angaben bekommen haben. Zehn Angebote auf unterschiedlicher Grundlage sind weniger wert als zwei auf gleicher. Der Aufwand liegt nicht im Einholen, sondern darin, die Anfrage einmal sauber zu formulieren.
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Darf ein Aufmaß etwas kosten?
Üblich ist es nicht. Ein Aufmaß dient dem Anbieter, weil er ohne den Rauminhalt nichts kalkulieren kann. Wird dafür etwas verlangt, sollte im Voraus stehen, was es kostet und ob es bei einer Beauftragung angerechnet wird.
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Was mache ich, wenn ein Angebot deutlich billiger ist als die anderen?
Nicht ablehnen und nicht sofort annehmen, sondern die Differenz suchen. Meistens liegt sie im Umfang: weniger Kräfte, kleineres Fahrzeug, Zerlegen nicht enthalten, Packmittel nicht enthalten. Fragen Sie diese vier Punkte gezielt ab, dann klärt sich die Zahl.
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Kann sich ein fester Betrag später noch ändern?
Nur dann, wenn sich der Umfang ändert, also mehr Rauminhalt vorhanden ist als aufgemessen oder zusätzliche Leistungen dazukommen. In diesem Fall gehört die Änderung besprochen, bevor geladen wird, und nicht auf die Rechnung geschrieben.
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Wie früh sollte ich anfragen?
Für einen Termin in der Monatsmitte reichen oft ein bis zwei Wochen. Zum Monatswechsel, zum Quartalsende und in den Sommermonaten ist der Kalender voller; dann sind drei bis vier Wochen angenehmer. Angebote können Sie jederzeit einholen, auch ohne festen Termin.
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Angebot mit Aufmaß anfordern
Schicken Sie uns die sieben Angaben über das Anfrageformular, dann bekommen Sie ein Angebot, das jeden Vergleich aushält.
- Ihre Anfrage im Formular erreicht uns immer, das Telefon Mo-Fr 9-18 Uhr
- Gesetzliche Umzugshaftung: 620 Euro für jeden Kubikmeter Laderaum
- Der Hof liegt in der Gemeinde, das kürzt jede Anfahrt ab
- Wo der Wagen steht, ist vor dem Ladetag geklärt und nicht am Morgen
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